Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über rezeptpflichtige Arzneimittel informieren. Um auf über das Bestellwesen hinausgehende Materialien und produktspezifische Information zugreifen zu können müssen Sie sich via DocCheck anmelden. Das Arzneimittelgesetz § 51 (1) schreibt vor:
„§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für 1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen, … betrieben werden“. Im Zuge der Überarbeitung unserer Webseite und um den Vorschriften des AMG optimal Rechnung zu tragen, haben wir den Zutritt zum Bereich für Fachkreise neu geregelt. Der Zugang zum Fachkreisbereich erfolgt ausschließlich über einen DocCheck-Zugang.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!